Amtsblatt Nr. 3 vom 03.03.2025
Der Gesetzgeber hat die Grundsteuer novelliert. Seit Jahresbeginn gilt die Neufassung des Gesetzes. Die Hansestadt Stralsund hat ihre Hebesätze für die Grundsteuer angepasst, um die Einnahmen nach der Reform aufkommensneutral zu halten. Im neuen Amtsblatt werden diese aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht.
Aufkommensneutralität bedeutet: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich.
Ein 42 m langer Abschnitt der Wallensteinstraße – zwischen der Grundschule und der Sporthalle „Juri Gagarin“ – wird zur Fußgänger- und Radfahrzone. Die entsprechende Verfügung mit Karte wird ebenfalls im Amtsblatt Nr. 3 veröffentlicht.
Außerdem im Amtsblatt: Ein kleiner Einblick in die Bauarbeiten im Zoo Stralsund und die Einwohnerzahlen.